Die betriebliche Altersversorgung
Vom starren Risiko zur strategischen Liquiditäts-Steuerung
Seit dem 01.01.1975 verpflichtet § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) die Arbeitgeber, jedem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
- Ab dem ersten Mitarbeiter.
- Unabhängig von Branche oder Größe.
Unabhängig davon, ob Sie aktiv gestalten – oder nur reagieren.
Die Frage ist nur:
Wirkt die Pflicht gegen Ihr Unternehmen – oder für Ihr Unternehmen?
Das klassische Modell: Geld fließt ab – Haftung bleibt
In der traditionellen Welt der Betriebsrente geschieht Folgendes:
Beiträge fließen an Versicherungsgesellschaften. Die Steuerung über das Kapital liegt beim Versicherer.
Was viele Unternehmer dabei übersehen:
Nach § 1 BetrAVG haftet der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen – auch dann, wenn ein externer Dritter (Versicherer) eingeschaltet ist.
Das bedeutet:
Selbst wenn das Kapital beim Versicherer liegt, bleibt die arbeitsrechtliche Erfüllungshaftung bei Ihnen.
Und es geht noch weiter.
Nach § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) können Leistungen eines Versicherers im Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten herabgesetzt werden. Sollte ein Versicherer zahlungsunfähig werden oder Leistungen reduzieren müssen, besteht der Anspruch des Mitarbeiters dennoch gegenüber dem Arbeitgeber fort.
Mit anderen Worten:
- Der Versicherer darf kürzen.
- Der Mitarbeiter darf fordern.
- Und Sie stehen in der Verantwortung.
Die Beiträge sind aus dem Unternehmen abgeflossen. Haftung bleibt vollständig bestehen.
Als Unternehmer wissen Sie:
Das ist kein ideales Verhältnis von Risiko und Kontrolle.
Kapitalentwicklung ist ein Prozess
Stellen Sie sich vor, die Versorgungsbeiträge wären zukünftig ein strategisches Instrument für ihr Unternehmen.
Kein Mittelabfluss – sondern ein langfristiges, planbares und sicherheitenfreies Kapital innerhalb Ihrer eigenen Struktur.
Über ein betriebliches Versorgungswerk bleibt die Liquidität dort, wo sie den höchsten Wirkungsgrad erzielt: In Ihrem Unternehmen.
Sie erfüllen Ihre gesetzliche Verpflichtung aus § 1 BetrAVG – ohne Kapital dauerhaft zu exportieren.
Sie stärken Ihre Substanz. Sie erhöhen Ihre Unabhängigkeit von Banken.
Sie schaffen ein internes Stabilisierungselement.
Das ist unternehmerische Steuerung.
Vom Risiko-Management zur Liquiditäts-Steuerung
Hier entsteht die eigentliche Synthese:
Gesetzliche Verpflichtung. Steuerliche Förderung. Liquiditätssteuerung.
1. Der Steuer-Turbo in der Anwartschaftsphase
Zuwendungen werden als Betriebsausgaben geltend gemacht. Sie reduzieren Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage – während die Liquidität im Unternehmen steigt. Sie erfüllen Ihre Pflicht. Und verbessern gleichzeitig Ihre Struktur.
2. Der steuerliche Nachbrenner in der Leistungsphase
Auch bei fälligen Leistungen arbeitet das System weiter:
Signifikante Teile der Auszahlungen können neue Dotierungsbasis schaffen.
Das System stabilisiert sich selbst. Kein Kapitalexport. Sondern ein Kreislauf.
3. Vermögen als Ergebnis
Während klassische Versicherungslösungen:
- Liquidität abziehen
- Haftungspotenziale beinhalten
- Abhängigkeit von Dritten erzeugen
kann ein strukturiertes Versorgungswerk:
- Liquidität im Unternehmen halten
- steuerliche Effekte nutzen
- Vermögenssubstanz aufbauen
Der Zinseszinseffekt der im Unternehmen verbleibenden Mittel wirkt über Jahre – intern, nicht extern.
Kapitalentwicklung ist ein Prozess. Vermögen ist das Ergebnis.
Haftung reduzieren statt kumulieren
Die Realität klassischer Versicherungslösungen:
- Abschlussprovisionen
- laufende Kosten
- mögliche Unterdeckungen
- Ergebnisrisiko externer Kapitalanlagen
- volle Arbeitgeberhaftung trotz Auslagerung
Sie tragen die Verantwortung – haben aber keine Kontrolle.
Ein unternehmerisch strukturiertes Versorgungswerk dagegen:
- eliminiert provisionsgetriebene Haftung
- vermeidet Abhängigkeit von Versicherer-Bilanzen
- reduziert strukturelle Haftungsquellen
- integriert die Verpflichtung in Ihre eigene Steuerung
Sie übernehmen Verantwortung – und behalten die Kontrolle.
Genau so sollte es sein.
Mitarbeiter-Gewinnung mit Substanz
Ein strukturiertes Versorgungswerk ermöglicht:
- attraktive Mitarbeiter-Gewinnungsmodelle
- kombinierte Arbeitgeberzusagen
- Loyalitätsanreize bis zum Renteneintritt
Leistungen können an Verbleib geknüpft werden. Was bei einer Versicherung endgültig abgeflossen wäre, bleibt hier Teil Ihrer Struktur.
Bindung entsteht. Substanz bleibt.
Fazit für Entscheider
- 1 BetrAVG verpflichtet Sie seit dem 01.01.1975 zur Handlung.
§ 314 VAG zeigt: Die Haftung verschwindet nicht durch Auslagerung.
Sie haben drei Wege:
- Liquidität exportieren und Haftung tragen.
- Standardlösungen verwalten und Risiken akkumulieren.
- Die gesetzliche Pflicht strategisch integrieren und wirtschaftlich nutzen.
Alle Wege erfüllen das Gesetz. Einer stärkt Ihre unternehmerische Freiheit.
Kapitalentwicklung ist ein Prozess. Vermögen ist das Ergebnis.
Planen Sie Ihre Unabhängigkeit
In einem strukturierten Prozess analysieren wir:
- Ihre bestehende Haftungssituation
- aktuelle Vertragsstrukturen
- Liquiditätswirkungen
- steuerliche Potenziale
- unternehmerische Entwicklungskorridore
Sachlich. Strategisch. Unternehmerisch.
