Es gibt ein Haftungsproblem, das kaum ein Unternehmer kennt.
Und einen Lösungsweg zu Vermögen, den noch weniger kennen.
Beides ist im Gesetz geregelt. Betroffen sind Sie durch die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen. Ihre Wahl entscheidet darüber, ob Ihre Zusage an die Mitarbeiter Ihr Unternehmen belastet – oder es zukünftig stärkt.
Für jede Zusage müssen Sie einstehen. So regelt es das Gesetz. Über Dritte wie Versicherer kann die Zusage Defizite hinterlassen. Diese müssen Sie ausgleichen. Belege liegen vor.
In der alternativen Lösung erwirtschaftet sie mehr, als Sie zugesagt haben.
Zwei bAV-Zusagen.
Zwei gravierend unterschiedliche Auswirkungen.
Den Unterschied macht das Ergebnis – und das lässt sich zugunsten Ihres Unternehmens gestalten.
Was das Gesetz verlangt. Und was es erlaubt.
Ihre Verpflichtungen
§ 1a BetrAVG, seit 2002
Jeder Ihrer Mitarbeiter hat einen einklagbaren Anspruch darauf. Sie richten die Möglichkeit ein und halten sie in Ihrer Versorgungsordnung fest.
§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG
Sie haften für Ihre Zusage auf Erfüllung, auch wenn Sie sie über einen Versorgungsträger erteilt haben. Ein Verschulden ist dafür nicht erforderlich.
Aus der Praxis: Lebensversicherer haben über die sogenannte Treuhänderklausel Rentenfaktoren gesenkt – die garantierte Rente fällt damit niedriger aus als zugesagt. Bei Pensionskassen erlaubt § 314 VAG die Kürzung garantierter Renten. Die Differenz zu Ihrer Zusage tragen Sie.
§ 16 BetrAVG
Turnusmäßig und mit Blick auf die Kaufkraftentwicklung. Die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens ist dabei zu berücksichtigen.
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass der Versicherer die Anpassung aus Überschüssen trägt. Soweit sie das nicht abdeckt, bleibt die Erhöhung bei Ihnen.
Ihre Vermögensgestaltung
§ 4d EStG
Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber bleiben im Unternehmen und arbeiten dort weiter. Steuer- und Zinseszinsvorteile kommen hinzu.
Der Aufwand wirkt als Betriebsausgabe und mindert Ihre Steuer. Bei der Auszahlung an Ihre Mitarbeiter greift die Fünftelregelung.
Was Ihre Mitarbeiter erhalten, wenn Sie großzügig fördern, sehen Sie auf der Mitarbeiterseite. Aus einer Zusage entwickelt sich Loyalität.
Die Liste ist länger. Die vollständige Übersicht mit Paragrafen, Urteilen und Praxisbeispielen finden Sie in unserer Mediathek.
Jahr für Jahr gehen Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen in den wohlverdienten Ruhestand.
Als Zugabe erhalten die Mitarbeiter von Ihnen die vereinbarte Kapitalauszahlung.
Eine Summe zum Rentenbeginn– kein Rentenbescheid, sondern ein Betrag auf deren Konto.
Ein Beispiel:
400 Euro fließen monatlich in die Zusage, 27 Jahre lang. Die Hälfte sagen Sie zu, die andere Hälfte wandelt Ihr Mitarbeiter aus seinem Bruttoentgelt um. Zum Rentenbeginn stehen rund 171.700 Euro aus der Zusage zur Auszahlung bereit – ein Betrag, den Ihre Mitarbeiter privat so nie hätten aufbauen können. Und sie wissen, wem sie das verdanken.
Durch Konzeption, steuerliche Förderung und Zinseszins haben Sie im selben Zeitraum in Ihrem Unternehmen Vermögen entwickelt:
bei 3 % erzieltem Zins rund 27.600 Euro Überschuss je Mitarbeiter, bei 5 Prozent rund 101.600 Euro.
Grundlage für das Erreichen des Auszahlbetrags ist klar kalkulierbare Finanzmathematik. Ein fester Zinssatz, ein fester Beitrag, ein fixer Termin.
Modellrechnung: 2 Prozent Verzinsung der Zusage, 27 Jahre Laufzeit, monatlicher Zufluss 400 Euro. Keine Zusage und keine Garantie. Die individuelle Berechnung erfolgt im Beratungsgespräch.
Zwei Perspektiven auf dieselbe Entscheidung.
Für Inhaber und Geschäftsführer
Was über dem Ergebnis für Ihre Mitarbeiter liegt, bleibt bei Ihnen.
Ihre Zusage schafft Liquidität, gestaltbaren Steuerrückfluss und – über den Zinseszins – Vermögen. Von Anfang an und dauerhaft.
Für Steuerkanzleien
Ihre Beratung entscheidet über Ergebnisse in den Betrieben Ihrer Mandanten.
Wer aktiv mitgestaltet statt nur abzunicken, braucht Wissen – und kompetente Umsetzungspartner.
Sie sind Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und möchten wissen, was möglich ist? Hier entlang — auch mit 50 und mit 55.
Klarheit in 30 Minuten
Im kostenfreien Kennenlerntermin rechnen wir mit Faustformeln, was Ihre bestehenden und Ihre fehlenden bAV-Zusagen für Sie bedeuten können. Sie gehen mit Klarheit über zwei Zahlen heraus: Ihre mögliche Haftung und Ihr zukünftig mögliches Vermögen.
Wie wir dabei vorgehen, steht in drei Phasen beschrieben.
Und Sie wissen schon jetzt: Wir werden Ihr Garant für wachsende Liquidität, gestaltbaren Steuerrückfluss und Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen stärken.
Termin vereinbaren