Ihre Zusage an Ihre Mitarbeiter baut ein Vermögen in Ihrem Unternehmen auf.

Weil das Kapital im Unternehmen bleibt und dort mehr erwirtschaftet, als Sie zugesagt haben.

Das bedeutet für Ihre Mitarbeiter

Aus gemeinsam 400 Euro monatlichem Zufluss – für Ihren Mitarbeiter sind das rund 113 Euro netto
– erhält Ihr heute 40-jähriger Mitarbeiter in 27 Jahren rund 171.700 Euro als Kapitalzahlung zum Rentenbeginn.
Das gilt bei gleichbleibendem Beitrag. Bauen Sie die Zusage über die Jahre aus, sind es rund 308.000 Euro.

Das bedeutet für Sie

Wachsende Liquidität, gestaltbare Steuervorteile und einen Vermögenswert in Ihrer Bilanz.
In den ersten zehn Jahren allein stehen aus 48.000 Euro eingebrachten Beiträgen je Mitarbeiter rund 67.400 Euro im Unternehmen
– bei 5 Prozent Kapitalrendite rund 73.500 Euro. Enthalten sind ersparte Lohnnebenkosten, Steuereffekt und Zinseszins.

Und darüber hinaus

Mitarbeiter, die wissen, wem sie diese Kapitalzahlung verdanken.

Das Gesetz sieht diesen Weg ausdrücklich vor – § 4d EStG.

Beispielhafte Darstellung. Angesetzt sind Eintritt mit 40 Jahren, 2 Prozent Verzinsung und ein monatlicher Zufluss von 400 Euro aus 200 Euro Arbeitgeberbeitrag und 200 Euro Entgeltumwandlung. Grundlage für konkrete Zahlen sind Ihre Unternehmenswerte und ein Versorgungsgutachten.

Fünf Zuflüsse tragen dieses Fundament.

Arbeitgeberförderung

Wer das Modell verstanden hat, nutzt den Effekt:
Je großzügiger Sie fördern, desto höher fällt die Zusagesumme aus, die Sie steuerlich dotieren können.
Das Geld bleibt in Ihrem Unternehmen und arbeitet dort weiter.

Entgeltumwandlung

Ihre Mitarbeiter folgen Ihrem Beispiel. Aus rund 113 Euro netto werden 200 Euro in der Zusage.
Zusammen mit Ihren 200 Euro fließen 400 Euro monatlich in das Versorgungswerk.

Ersparte Lohnnebenkosten

Innerhalb der gesetzlichen Grenzen sinken die Lohnnebenkosten auf den umgewandelten Betrag um rund 23 Prozent. Diese Ersparnis bleibt bei Ihnen und stärkt Ihre Liquidität sofort.

Steuerliche Entlastung

Die Gestaltung nach § 4d EStG ermöglicht innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen
die steuerliche Dotierung Ihrer Versorgungszusage.

Kapitalerträge und Zinseszins

Weil Beiträge, Darlehen und Zinsen in den Betrieb und in die Anlage fließen,
wachsen Ihre Vermögenswerte Monat für Monat.
Jede Entscheidung baut auf der vorhergehenden auf.

 

Aus einem betrieblichen Versorgungswerk wird zusätzlich ein optimales Steuerungsinstrument.

Das von Ihnen und Ihren Mitarbeitern aufgebaute Kapital bleibt samt Zinsen im wirtschaftlichen Kreislauf Ihres Unternehmens.
Es stärkt Ihren Betrieb – und sichert über Zinseszins und steuerliche Wirkung die zugesagte Altersversorgung.

Damit haben Sie Spielraum:

  • Gezielt Unternehmensvermögen aufbauen
  • Kapital langfristig anlegen
  • Die Bonität gegenüber Ihren Banken erhöhen
  • Kurzfristige Investitionen zwischenfinanzieren
  • Langfristige Liquiditätsreserven stärken

So wird aus Ihrem betrieblichen Versorgungswerk ein Unternehmens-Steuerungskonzept:

  • Mitarbeiterversorgung mit Loyalitätswirkung
  • Steuerliche Rückflüsse
  • Wachsende Liquidität
  • Kapitalanlage
  • Vermögensaufbau

Und Sie entscheiden, wie hoch Sie bauen.

 

 

Warum kennt das kaum ein Unternehmer?

Viele Unternehmer sagen uns, sie wüssten nicht, ob sie mit diesem Geld arbeiten dürfen. Beim Versicherer geben sie es sogar ganz aus der Hand.

Bei einer Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung erhält und verwaltet ein Versicherer das Kapital.
Zuvor setzt er Abschlusskosten an – gesetzlich begrenzt auf 2,5 Prozent der Beitragssumme – und laufende Verwaltungskosten, solange der Vertrag besteht.
Beides reduziert die Beiträge, aus denen später Ihre Zusage erfüllt werden soll.

So entsteht eine Unterdeckung, für die Sie haften.

Bei rund 1 Prozent zugesagter Verzinsung kann sich daraus über die Laufzeit kein tragfähiger Wert entwickeln.
Der Höchstrechnungszins ist seit 1994 von 4,00 auf 1,00 Prozent gefallen – über 31 Jahre. Der Kostenmantel ist in dieser Zeit eher gewachsen.

Das ist, wie wenn jemand auf dem Land einen Rohbau hochzieht – ohne Statik, ohne Prüfung. Und hinterher heißt es: Sie haben den Auftrag gegeben. Sie haften dafür.

Auf jeder Baustelle wirken Statiker und Statisten mit. Der Unterschied zeigt sich, wenn es aufs Ergebnis zugeht.

 

Sie stehen für das Ergebnis ein. Wer die Beiträge zahlt, ändert daran nichts.

Die Versorgungszusage besteht zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter. Auch dann, wenn Sie dafür eine Direktversicherung abschließen.
Der Versicherer sammelt und verwaltet die Beiträge. Ihre Zusage und Ihre arbeitsrechtliche Verantwortung für das Ergebnis bleiben bei Ihnen.

Reicht das Kapital des Versicherers später für Ihre Zusage nicht aus, stehen Sie für die Differenz ein. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Das ist die äußere Mauer des Regelwerks. Sie umschließt jeden Durchführungsweg.

Ein Beispiel: Sie haben 54.000 Euro zugesagt, der Versicherer erreicht 43.000 Euro. Die Differenz von 11.000 Euro tragen Sie.

46.080 Euro eingezahlte Beiträge, 27.648 Euro garantierte Leistung. Wieso fehlen bei der Garantie 40 Prozent der eingezahlten Beiträge?

Nach 16 Jahren waren 17.000 Euro eingezahlt. Der Gesamtwert lag bei 13.494,53 Euro. Es fehlen 20,62 Prozent der bereits gezahlten Beiträge. Das ist der Stand nach 16 Jahren Vertragslaufzeit.

Lebensversicherer haben über die sogenannte Treuhänderklausel Rentenfaktoren gesenkt und dabei das versicherungstechnische Endalter auf 121 Jahre angehoben. Die garantierte Rente fällt damit niedriger aus als zugesagt. Bei Pensionskassen erlaubt § 314 VAG die Kürzung garantierter Renten. Die Differenz zu Ihrer Zusage tragen Sie.
Am Ende Link zur Mediathek.

Bei der Caritas Pensionskasse wurden die zugesagten Betriebsrenten für die Versicherten um 28,2 und 32,1 Prozent gekürzt. Die Versicherten wurden an ihre Arbeitgeber verwiesen, um sich dort die Differenz zu holen.
Am Ende Link zur Mediathek.

 

Rund um Ihre eigene betriebliche Zusage gibt es ebenfalls ein festes Regelwerk.

Und darin können Sie frei gestalten. Alle Instrumente dienen demselben Ziel:
Steuervorteile, Zinseszinseffekt und ersparte Lohnnebenkosten mehren Vermögen für Ihre Mitarbeiter und für Ihr Unternehmen.

Eine Versorgungszusage begleitet Ihr Unternehmen oft länger als jeder Kredit, jeder Mietvertrag und die meisten Ihrer Mitarbeiter.

Zwei Eingaben genügen: wie viele Ihrer Mitarbeiter heute eine Zusage haben und wie viele nicht.

Danach sehen Sie drei Bilder – und wohin sich die Ergebnisse in den kommenden zehn Jahren entwickeln können.


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