Drei Entscheidungen, zehn Jahre, drei Ergebnisse

Zwei Eingaben von Ihnen genügen.

In Bild 1 sehen Sie die mögliche Haftung in zehn Jahren ohne bAV. In Bild 2 sehen Sie die mögliche Haftung aus betrieblicher Altersversorgung mit Entgeltumwandlung über einen Versicherer. In Bild 3 sehen Sie ein betriebseigenes optimiertes Versorgungswerk mit Arbeitgeberförderung.

Angesetzt sind 200 Euro Entgeltumwandlung bei der bAV über eine Versicherung. Beim optimierten betrieblichen Versorgungswerk wurden zusätzlich 200 Euro Arbeitgeberzusage je Mitarbeiter und Monat angesetzt, aufgrund der hohen steuerlichen Förderung. Es werden 100 Prozent der Mitarbeiter als Teilnehmer berechnet, mit einem Durchschnittsalter von 40 Jahren und einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Die drei Ergebnisse nach zehn Jahren auf einen Blick

Bild 1 — Ohne betriebliche Altersversorgung wächst die Haftung

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Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1a BetrAVG Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wo Versorgungsordnung und Verzichtserklärung fehlen, kann sich dieser Anspruch Jahr für Jahr weiterentwickeln — für jeden Einzelnen und in Summe.

Faustformelberechnung aufgrund unserer Erfahrung.

Bild 2 — Zehn Jahre Einzahlung in eine Versicherung. Der Status: ein Fehlbetrag.

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in den Verträgen vorhanden was eingezahlt wurde Fehlbetrag, ggf. ausgleichspflichtig

Der gestrichelte Rahmen ist die Summe der eingezahlten Beiträge. Nur der graue Teil davon liegt in den Verträgen. Der schraffierte Rest hängt unterhalb der Linie als Haftung des Unternehmens.

Faustformelberechnung aufgrund unserer Erfahrung.

Bild 3 — Betriebseigenes optimiertes Versorgungswerk mit Arbeitgeberförderung

Angenommene Kapitalrendite im Unternehmen — bitte wählen
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kumulierte Steuerersparnisse Liquidität, Lohnnebenkosten und Zinseszinsentwicklung

Acht Jahre pauschale Dotierung, weitere Steuervorteile über die Laufzeit sowie Zinseszinseffekte über die gesamte Laufzeit. Die Zusagen laufen bis zum Versorgungsbeginn, im Modellfall siebenundzwanzig Jahre. Dieser Rechner zeigt bewusst nur die ersten zehn Jahre.

Die Arbeitgeberförderung ist als zusätzlich dotierter und verzinster Beitrag eingerechnet. Nach unserer Erfahrung nimmt mit einer solchen Förderung nahezu die gesamte Belegschaft an der Entgeltumwandlung teil — deshalb sind hier 100 Prozent Teilnehmer angesetzt. Modellrechnung, keine Prognose.

Faustformelberechnung aufgrund unserer Erfahrung.

Zahlen im Detail
JahrEingebrachtSteuerersparnisseVermögen

Faustformelberechnungen aufgrund unserer Erfahrung

Bild 1: Mitarbeiter ohne Zusage × 200 Euro × 12 Monate × zehn Jahre.

Bild 2: Mitarbeiter mit Zusage × 200 Euro × 12 Monate × zehn Jahre. Davon circa 65 Prozent vorhandenes Guthaben und circa 35 Prozent Fehlbetrag entsprechend den Kosten der Versicherungsgesellschaften.

Bild 3: Grundlage ist ein Versorgungsgutachten für 100 Mitarbeiter mit 200 Euro Entgeltumwandlung und 200 Euro Arbeitgeberzusage je Mitarbeiter und Monat, umgerechnet auf einen Wert je Mitarbeiter und skaliert auf die von Ihnen eingegebene Belegschaft. Enthalten sind ersparte Lohnnebenkosten von circa 23 Prozent, der Steuereffekt bei circa 29,83 Prozent Unternehmenssteuersatz, das Zins-Recycling bei circa 6 Prozent Darlehenszins und die Systemkosten der Kasse. Die Arbeitgeberförderung ist als zusätzlich dotierter und verzinster Beitrag eingerechnet. Modellrechnung, keine Prognose.